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Zulassungstermine und Bewerbungsfristen

Sie können sich für den juristischen Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg jeweils für die Einstellungstermine 1. April oder 1. Oktober eines Jahres bei den Oberlandesgerichten Stuttgart oder Karlsruhe bewerben.

Außerhalb dieser Termine ist ein Beginn des Referendariats leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag auf Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst - ungeachtet des endgültigen Ergebnisses der Ersten juristischen Staatsprüfung bzw. der Ersten juristischen Prüfung (vgl. Menüpunkt „Bewerbungsunterlagen“) - unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks (vgl. Menüpunkt „Downloads“)

bis spätestens 30. November des Vorjahres (für den Einstellungstermin April) bzw.

bis spätestens 31. Mai des Jahres (für den Einstellungstermin Oktober)

beim Oberlandesgericht -Verwaltungsabteilung- in Stuttgart (Olgastraße 2, 70182 Stuttgart) oder Karlsruhe (Hoffstraße 10, 76133 Karlsruhe) eingegangen sein muss.

Die genannten Fristen sind Ausschlussfristen. Dies gilt auch dann, wenn das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt (§ 31 Abs. 3 S. 2 LVwVfG). Es bleibt aber die Möglichkeit, sich im Restplatzvergabeverfahren zu bewerben (vgl. Menüpunkt „Zulassungsverfahren“). 
 
 
 

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