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Arbeitsgemeinschaften

Arbeitsgemeinschaften

Neben der Stationsausbildung ist der Unterricht in den Arbeitsgemeinschaften der zweite wesentliche Pfeiler der Ausbildung im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes. Zur Durchführung der Lehrveranstaltungen werden bei den Landgerichten Arbeitsgemeinschaften eingerichtet, denen in der Regel zwischen 12 und 25 Rechtsreferendare angehören. Die tägliche Unterrichtsdauer bewegt sich üblicherweise zwischen 4 und 6 Unterrichtsstunden. Es werden 3 verschiedene Arten von Lehrveranstaltungen durchgeführt:

- Einführungslehrgänge (weitere Informationen)

- Besondere Lehrveranstaltungen

In den besonderen Lehrveranstaltungen werden die Kenntnisse und Fähigkeiten in praxiswichtigen Arbeitsfeldern (wie beispielsweise im Zivilrecht im Erb-, Miet- und Zwangsvollstreckungsrecht sowie im Strafrecht im Rechtsmittelrecht) wissenschaftlich und systematisch ergänzt und vertieft.

- Praxisbezogener Unterricht

Der praxisbezogene Unterricht dient der Vermittlung des erforderlichen juristischen Kernwissens und wird anhand von Rechtsfällen und praktischen Arbeitsvorgängen lebensnah gestaltet. Zudem vermittelt er die Arbeitstechnik für die betreffende Station. Als Unterrichtsformen kommen neben dem Lehrgespräch Kleingruppenarbeit, Prozess- und Planspiele sowie andere mitarbeitsintensive Ausbildungsformen (Referate und Kurzberichte) in Betracht. Der praxisbezogene Unterricht soll zugleich Anregung und Anleitung für das Selbststudium und für die zielstrebige und zweckentsprechende Vorbereitung auf die Zweite juristische Staatsprüfung geben. Zudem sollen die Prüfungsanforderungen im Rahmen der Besprechung der angefertigten und benoteten Übungs- und Aufsichtsarbeiten deutlich gemacht werden.

Einzelheiten zum Gegenstand und zur Dauer der jeweiligen Lehrveranstaltung finden Sie in

Abschnitt C IV der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums über die Ausbildung der Rechtsreferendare (VwV Ausbildung Referendare vom 1. März 2017 (PDF, 195 KB) / VvW Ausbildung Referendare vom 31. März 2011 (PDF, 63 KB)) sowie der

Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums über die Stoffpläne für die Lehrveranstaltungen in den Arbeitsgemeinschaften des juristischen Vorbereitungsdienstes für Rechtsreferendarinnen und -referendare (VwV Stoffpläne vom 1. März 2017 (PDF, 95 KB) / VwV Stoffpläne vom 31. März 2011 (PDF, 83 KB)).

Der Ausbildungsplan mit den genauen Daten, Zeiten und Räumlichkeiten der einzelnen Lehrveranstaltungen wird vom jeweiligen Ausbildungsleiter erstellt.

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