In der Stationsausbildung nehmen die Referendare am beruflichen Tagesablauf des Ausbilders teil und erhalten Gelegenheit, sich mit der
Arbeitsweise in dessen Tätigkeitsgebiet vertraut zu machen. Hierbei sollen sie die Fähigkeit erwerben, ihre Rechtskenntnisse in
der Praxis anzuwenden und zu vertiefen. Mit fortschreitendem Ausbildungsstand werden den Referendaren zunehmend Aufgaben auch zur
selbständigen Erledigung übertragen; hierzu zählen beispielsweise die Fertigung eines Urteilsentwurfs, die Leitung einer
mündlichen Verhandlung im Zivilprozess (§ 10 GVG) oder die Sitzungsvertretung für die Staatsanwaltschaft in der
Hauptverhandlung im Strafprozess. Die von den Referendaren gefertigten Entwürfe werden mit dem Ausbilder besprochen. Neben den
sonstigen Stationsarbeiten sind in der Zivilstation in einer umfangreichen Rechtssache ein umfassendes Gutachten (unter Beachtung der
Grundsätze der Relationstechnik) und in der Verwaltungsstation der vollständige Entwurf einer gerichtlichen oder
behördlichen Entscheidung zu fertigen. Diese jeweilige Arbeit findet im Rahmen der dienstlichen Beurteilung besondere
Berücksichtigung.
Einzelheiten zur Stationsausbildung können Sie dem Abschnitt B der Verwaltungsvorschrift
des Justizministeriums über die Ausbildung der Rechtsreferendare (PDF, 285 KB) sowie den Leitfäden für die Stationsausbildung entnehmen.