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Einführungslehrgänge

Die Einführungslehrgänge bereiten auf die anschließende Praxisausbildung vor. Sie vermitteln schwerpunktmäßig die verfahrensrechtlichen und - soweit notwendig - ergänzend die materiell-rechtlichen Kenntnisse, die für eine intensive und zunehmend selbständige Mitarbeit im Dezernat des Stationsausbilders erforderlich sind.

Die Einführungslehrgänge finden ganz überwiegend an der Stammdienststelle statt. Vereinzelt werden sie - wie beispielsweise an einzelnen Ausbildungsgerichten in der Rechtsanwaltsstation I und II - zentral durchgeführt.

Die Inhalte der einzelnen Einführungslehrgänge können der seit 1. April 2017 geltenden  Verwaltungsvorschrift über die Stoffpläne (PDF, 75 KB) entnommen werden.

Wegen der besonderen Bedeutung, die den Einführungslehrgängen im Lauf der Ausbildung zukommt, sieht § 46 Abs. 1 JAPrO vor, dass während der Dauer der Lehrgänge Erholungsurlaub nicht bewilligt werden soll.

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