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Inhalt und Ablauf

Unter dieser Rubrik finden Sie die in der Navigation auf der linken Seite aufgeführten Informationsangebote.

Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate.
Er umfasst verschiedene Stationen, die sich wie folgt gliedern:

• Zivilstation 5 Monate
(Einführungslehrgang; anschließend Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen sowie begleitender Unterricht in einer Arbeitsgemeinschaft)

• Strafrechtsstation 3 ½ Monate
(Einführungslehrgang und Plädierkurs; anschließend Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt, einem Strafrichter oder einer Strafkammer sowie begleitender Unterricht in einer Arbeitsgemeinschaft; regelmäßig Sitzungsvertretung für die Staatsanwaltschaft bei einem Amtsgericht)

• Rechtsanwaltsstation I 4 ½ Monate
(Einführungslehrgang; Ausbildung bei einem Rechtsanwalt sowie begleitender Unterricht in einer Arbeitsgemeinschaft)

• Verwaltungsstation 3 ½ Monate
(Einführungslehrgang; Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung, einem Verwaltungsgericht, dem Verwaltungsgerichtshof oder verschiedenen anderen Behörden (s. Auflistung in § 47 Abs. 1 Nr. 4 JAPrO) sowie begleitender Unterricht in einer Arbeitsgemeinschaft; Möglichkeit der Zuweisung an die DHV Speyer)

• Rechtsanwaltsstation II 4 ½ Monate
(Ausbildung bei einem Rechtsanwalt sowie begleitender Unterricht in einer Arbeitsgemeinschaft)

• Schriftlicher Teil der Zweiten juristischen Staatsprüfung im 21. Ausbildungsmonat

• Wahlstation 3 Monate
(ggf. Einführungslehrgang; Ausbildung bei einer für den gewählten Schwerpunktbereich zugelassenen Ausbildungsstelle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 5 JAPrO)

• Mündlicher Teil der Zweiten juristischen Staatsprüfung in Stuttgart

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