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Inhalt und Ablauf
Unter dieser Rubrik finden Sie die in der Navigation auf der linken Seite aufgeführten Informationsangebote.
Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate.
Er umfasst verschiedene Stationen, die sich wie folgt gliedern (vgl. Schaubild
(PDF, 35 KB)):
• Zivilstation 5 Monate
(Einführungslehrgang; anschließend Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen sowie
begleitender Unterricht in einer Arbeitsgemeinschaft)
• Strafrechtsstation 3 ½ Monate
(Einführungslehrgang und Plädierkurs; anschließend Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt, einem
Strafrichter oder einer Strafkammer sowie begleitender Unterricht in einer Arbeitsgemeinschaft; regelmäßig Sitzungsvertretung
für die Staatsanwaltschaft bei einem Amtsgericht)
• Rechtsanwaltsstation I 4 ½ Monate
(Einführungslehrgang; Ausbildung bei einem Rechtsanwalt sowie begleitender Unterricht in einer Arbeitsgemeinschaft)
• Verwaltungsstation 3 ½ Monate
(Einführungslehrgang; Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung, einem Verwaltungsgericht, dem Verwaltungsgerichtshof oder
verschiedenen anderen Behörden (s. Auflistung in § 42 Abs. 1 Nr. 4 JAPrO) sowie begleitender Unterricht in einer
Arbeitsgemeinschaft; Möglichkeit der Zuweisung an die DHV Speyer)
• Rechtsanwaltsstation II 4 ½ Monate
(Ausbildung bei einem Rechtsanwalt sowie begleitender Unterricht in einer Arbeitsgemeinschaft)
• Schriftlicher Teil der Zweiten juristischen Staatsprüfung im 21. Ausbildungsmonat
• Wahlstation 3 Monate
(ggf. Einführungslehrgang; Ausbildung bei einer für den gewählten Schwerpunktbereich zugelassenen
Ausbildungsstelle gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 5 JAPrO)
• Mündlicher Teil der Zweiten juristischen Staatsprüfung in Stuttgart
