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Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate.
Er umfasst verschiedene Stationen, die sich wie folgt gliedern:
• Zivilstation 5 Monate
(Einführungslehrgang; anschließend Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen sowie
begleitender Unterricht in einer Arbeitsgemeinschaft)
• Strafrechtsstation 3 ½ Monate
(Einführungslehrgang und Plädierkurs; anschließend Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt, einem
Strafrichter oder einer Strafkammer sowie begleitender Unterricht in einer Arbeitsgemeinschaft; regelmäßig Sitzungsvertretung
für die Staatsanwaltschaft bei einem Amtsgericht)
• Rechtsanwaltsstation I 4 ½ Monate
(Einführungslehrgang; Ausbildung bei einem Rechtsanwalt sowie begleitender Unterricht in einer Arbeitsgemeinschaft)
• Verwaltungsstation 3 ½ Monate
(Einführungslehrgang; Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung, einem Verwaltungsgericht, dem Verwaltungsgerichtshof oder
verschiedenen anderen Behörden (s. Auflistung in § 47 Abs. 1 Nr. 4 JAPrO) sowie begleitender Unterricht in einer
Arbeitsgemeinschaft; Möglichkeit der Zuweisung an die DHV Speyer)
• Rechtsanwaltsstation II 4 ½ Monate
(Ausbildung bei einem Rechtsanwalt sowie begleitender Unterricht in einer Arbeitsgemeinschaft)
• Schriftlicher Teil der Zweiten juristischen Staatsprüfung im 21. Ausbildungsmonat
• Wahlstation 3 Monate
(ggf. Einführungslehrgang; Ausbildung bei einer für den gewählten Schwerpunktbereich zugelassenen
Ausbildungsstelle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 5 JAPrO)
• Mündlicher Teil der Zweiten juristischen Staatsprüfung in Stuttgart