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Inhalt und Ablauf

Unter dieser Rubrik finden Sie die in der Navigation auf der linken Seite aufgeführten Informationsangebote.

Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 24 Monate.
Er umfasst verschiedene Stationen, die sich wie folgt gliedern:

• Zivilstation 5 Monate
(Einführungslehrgang; anschließend Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen sowie begleitender Unterricht in einer Arbeitsgemeinschaft)

• Strafrechtsstation 3 ½ Monate
(Einführungslehrgang und Plädierkurs; anschließend Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt, einem Strafrichter oder einer Strafkammer sowie begleitender Unterricht in einer Arbeitsgemeinschaft; regelmäßig Sitzungsvertretung für die Staatsanwaltschaft bei einem Amtsgericht)

• Rechtsanwaltsstation I 4 ½ Monate
(Einführungslehrgang; Ausbildung bei einem Rechtsanwalt sowie begleitender Unterricht in einer Arbeitsgemeinschaft)

• Verwaltungsstation 3 ½ Monate
(Einführungslehrgang; Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung, einem Verwaltungsgericht, dem Verwaltungsgerichtshof oder verschiedenen anderen Behörden (s. Auflistung in § 47 Abs. 1 Nr. 4 JAPrO) sowie begleitender Unterricht in einer Arbeitsgemeinschaft; Möglichkeit der Zuweisung an die DHV Speyer)

• Rechtsanwaltsstation II 4 ½ Monate
(Ausbildung bei einem Rechtsanwalt sowie begleitender Unterricht in einer Arbeitsgemeinschaft)

• Schriftlicher Teil der Zweiten juristischen Staatsprüfung im 21. Ausbildungsmonat

• Wahlstation 3 Monate
(ggf. Einführungslehrgang; Ausbildung bei einer für den gewählten Schwerpunktbereich zugelassenen Ausbildungsstelle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 5 JAPrO)

• Mündlicher Teil der Zweiten juristischen Staatsprüfung in Stuttgart

• Vorbereitungsdienst in Teilzeit
Seit April 2023 kann nach § 48a JAPrO der juristische Vorbereitungsdienst auf Antrag auch in Teilzeit absolviert werden. Möglich ist dies im Falle der tatsächlichen Betreuung mindestens eines Kindes unter 18 Jahren, im Falle der Pflege eines pflegebedürftigen Ehegatten, Lebenspartners oder in gerader Linie Verwandten sowie im Falle der Schwerbehinderung nach § 2 Abs. 2 SGB IX, sofern die Beeinträchtigung durch die Behinderung nach Art und Umfang den vorgenannten Gründen vergleichbar ist und eine besondere Härte darstellt. Der Vorbereitungsdienst kann nur im Ganzen in Teilzeit abgeleistet werden; wird der Antrag nicht rechtzeitig einen Monat vor Beginn des Vorbereitungsdienstes gestellt, ist ein Teilzeitreferendariat nicht möglich. Für den Vorbereitungsdienst in Teilzeit wird der Vorbereitungsdienst im Anschluss an die Pflichtstation Rechtsanwalt II um sechs Monate verlängert, dafür verringert sich der regelmäßige Dienst im Rahmen der Stationsausbildung um 20 Prozent. Die schriftliche Prüfung der Zweiten juristischen Staatsprüfung wird sodann im 27. Ausbildungsmonat abgelegt, die mündliche Prüfung nach der sich anschließenden dreimonatigen Wahlstation.

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