1. Erforderliche Bewerbungsunterlagen
Aktuelle Vordrucke für Ihren Zulassungsantrag sowie Informationen zu den beizufügenden Bewerbungsunterlagen finden Sie
auf den Internetseiten des Oberlandesgerichts
Karlsruhe und des Oberlandesgerichts
Stuttgart.
2. Notenvorlage
Mit der Bestätigung, dass Ihre Bewerbungsunterlagen beim Oberlandesgericht eingegangen sind, wird ihnen eine sog.
Notenvorlagefrist gesetzt.
Spätestens bis zum Ablauf dieser Frist ist dem Oberlandesgericht eine amtlich beglaubigte Abschrift/Fotokopie des
Zeugnisses über das Bestehen der Ersten juristischen Staatsprüfung oder der Ersten juristischen
Prüfung vorzulegen.
In Baden-Württemberg stellt das Landesjustizprüfungsamt das Zeugnis auf Antrag aus.