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Sprechervorstände
Die Wahrnehmung und Durchsetzung der Interessen der Referendarinnen und Referendare gegenüber den für die Ausbildung zuständigen Einrichtungen ist Aufgabe der Sprecher der Arbeitsgemeinschaften an den Landgerichten sowie den Sprecherkonferenzen an den Oberlandesgerichten und der gemeinsamen Sprecherkonferenz. Die Sprecherkonferenzen werden vom jeweiligen Vorstand vertreten.
Der
gemeinsame Vorstand der gemeinsamen Sprecherkonferenz besteht aus
den Vorständen
am OLG Karlsruhe und
am OLG Stuttgart.
Die
Sprecherkonferenzen haben sich eine
Satzung
(PDF, 12 KB) gegeben.
