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Sprechvorstände

Die Wahrnehmung und Durchsetzung der Interessen der Referendarinnen und Referendare gegenüber den für die Ausbildung zuständigen Einrichtungen ist Aufgabe der Sprecher der Arbeitsgemeinschaften an den Landgerichten sowie den Sprecherkonferenzen an den Oberlandesgerichten und der gemeinsamen Sprecherkonferenz. Die Sprecherkonferenzen werden vom jeweiligen Vorstand vertreten.

Der gemeinsame Vorstand der gemeinsamen Sprecherkonferenz besteht aus den Vorständen am OLG Karlsruhe und am OLG Stuttgart.

Die Sprecherkonferenzen haben sich eine Satzung (PDF, 12 KB) gegeben. 

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